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Empfehlen statt verbieten

Mutter schaut Buben beim Spielen auf Nintendo DS zu

Computerspiele sind für viele Kinder und Jugendliche heute selbstverständlicher Teil ihrer Freizeit. Erwachsene, und besonders Eltern, deren eigene Kinder gerne und viel spielen, können diese Begeisterung selten teilen und stehen Computerspielen oft sogar ablehnend gegenüber:

Es ist für viele Eltern schwer nachzuvollziehen, was daran Spaß macht; Spielen verlangt viel Zeit; und die Inhalte, die beobachtet werden, schrecken zusätzlich ab.

Ein Verbot von konkreten Spielen und für Computerspiele generell auszusprechen, obliegt letztlich selbstverständlich der Verantwortung der Erziehenden. Ein Verbot von staatlicher Seite auszusprechen ist jedoch eine Maßnahme, die sehr tief in verschiedene Grundfreiheiten eingreift, unter anderem letztlich auch in die Freiheit von Eltern.

Hilfreicher als ein „staatliches Verbot“ kann demgegenüber eine „staatliche Empfehlung“ sein, wie sie von der BuPP ausgesprochen wird. Die Gründe, warum Empfehlen meist besser zum Ziel führt als Verbieten, sind vielfältig:

  1. Die Medienpädagogik hat bereits vor vielen Jahren begonnen, sich weg von einer „Bewahrpädagogik“ und hin zu „Medienkompetenz“ und „Orientierungshilfe für Erziehende“ zu entwickeln. Das pädagogische Ziel ist die Stärkung der Kinder und Jugendlichen, sodass sie selbst verantwortungsbewusst mit ihren Medien umgehen können. Das ist natürlich ein Lernprozess, bei dem auch immer wieder Fehler passieren. Aber aus Fehlern kann man lernen, auch bei der Nutzung von Medien. Noch besser gelingt der Lernprozess, wenn er begleitet wird. Und niemand ist besser dafür geeignet, als informierte, offene Eltern.

  2. Verbote von konkreten Spielen können leicht umgangen werden. Über das Internet, Tauschbörsen oder Raubkopien von FreundInnen kann heute jede und jeder Jugendliche mit nur wenig Mühe jedes Spiel erhalten, das gerade gewünscht wird. Studien aus Deutschland, wo entsprechende Verbote in Kraft sind, belegen das: Ein Großteil der Jugendlichen hat bereits Spiele gespielt, die „am Index stehen“, also für Jugendliche verboten sind.

  3. Mit einer Empfehlung guter Spiele statt einem Verbot problematischer wird unerwünschte Werbung für eben diese problematischen Spiele verhindert: Wenn manche Jugendliche gerade gewalttätige Spiele besonders gerne spielen, dann ist eine Verbotsliste ein willkommener „Einkaufsführer“ für sie.

  4. Es gibt letztlich auch keine abgesicherte Rechtfertigung für ein Verbot. Dazu wäre ein wissenschaftlicher Nachweis über die Schädlichkeit von Computerspielen nötig, der aber (zur Zeit noch) nicht vorhanden ist. Es gibt keine Untersuchungen, die langfristige Auswirkungen des Computerspielens untersucht und Ergebnisse gebracht hätten, die ein Verbot rechtfertigen würden. Einige Studien zeigen kurzfristige Effekte, jedoch sind diese Untersuchungen meist methodisch zweifelhaft und nicht schlüssig zu interpretieren.

  5. In Deutschland werden seit vielen Jahren Spiele „indiziert“ (also für Jugendliche gänzlich verboten) oder mit einer Verkaufsbeschränkung abhängig vom Alter belegt. Wenn nun die statistischen Daten von Deutschland und Österreich (wo es keine Verbote und Beschränkungen gibt) verglichen werden, so zeigt sich: Es gibt keinerlei Hinweis darauf, dass österreichische Jugendliche brutaler oder gewalttätiger wären als deutsche.

  6. Empfehlungslisten sind echte und erwünschte „Werbung“ für die gelisteten Spiele. Wenn die von der BuPP empfohlenen Spiele besser verkauft werden, besteht eine gute Chance, einen positiven Einfluss auf den Markt der Unterhaltungssoftware auszuüben. Vielleicht wird beim einen oder anderen Entwicklerstudio auf die Kriterien der BuPP Rücksicht genommen, oder es werden die empfohlenen Spiele länger und besser sichtbar in den Verkaufslokalen präsent gehalten.

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