Jugendschutz
Aufgabe des Jugendschutzes
"Die Aufgabe des Jugendschutzes ist es, einerseits junge Menschen vor Gefahren für ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu schützen und andererseits ihre Bereitschaft und Fähigkeit, für sich Verantwortung zu übernehmen, zu fördern." - so heißt es auf der Website des Jugendministeriums. Dies bedeutet, dass mit zunehmendem Alter des Kindes bzw. des oder der Jugendlichen der reine "Schutz" mehr und mehr in eine Eigenverantwortung übergeführt werden sollte. Und es bedeutet, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine Verantwortung ist, die von allen Beteiligten gemeinsam wahrgenommen werden muss: Sowohl die Eltern, wie auch die Pädagog/inn/en, die Industrie und der Handel und auch die Kinder und Jugendlichen selbst, können und müssen etwas dazu beitragen. Aufgabe der Politik und Verwaltung ist es, Rahmenbedingungen anzubieten, die es leichter machen, die Verantwortung zu tragen. Gesetzlicher Jugendschutz (in Form der sogenannten "Jugendschutzgesetze") kann somit immer nur einen Teil einer verantwortungsvollen Erziehung - und auch konkret Mediennutzung - darstellen. Gesetzliche Regelungen können speziell in diesem Bereich nie die Eigenverantwortung ersetzen.
Zielführender Jugendschutz
Ein zielführender und sinnvoller Jugendschutz muss vielmehr stets von Vertrauen getragen sein und mehrere Bereiche umfassen: Ein Beachten der gesetzlichen Regelungen und von Jugendschutz-Kennzeichnungen, eine Auseinandersetzung mit den Wünschen und Bedürfnissen und mit den individuellen Rahmenbedingungen sowie ein bemühen um eine kontinuierliche Verbesserung der eigenen Kompetenz im Umgang mit möglicherweise problematischen Situationen, Medien, Gegenständen, etc.
Im Zusammenhang mit Computerspielen bedeutet das konkret:
- Eltern und Kindern sprechen über die Spiele
- Die Alterskennzeichnung von PEGI oder der USK wird beachtet
- Eine Auswahl neuer Spiele erfolgt unter Berücksichtigung der Wünsche, die BuPP-Empfehlungen helfen dabei
- Die Empfehlungen von savegame: werden beachtet
Die gesetzliche Situation
Gemäß der österreichischen Bundesverfassung (Artikel 15 B-VG) ist es Aufgabe der neun Bundesländer, Gesetze zum Schutz der Jugend zu erlassen und diese zu vollziehen. Das bedeutet, dass in Österreich der Jugendschutz gesetzlich nicht einheitlich geregelt ist. Alle neun Bundesländer haben eigene Jugend(schutz)gesetze. Für die einzelne jugendliche Person gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhält.
Jedes der neun Landes-Jugend(schutz)gesetze enthält auch Bestimmungen zum Thema "Medien", oder konkreter zu "jugendgefährdende Medien". Eine Zusammenstellung der entsprechenden Paragrafen aller neun Gesetze kann in der rechten Spalte heruntergeladen werden.
Die aktuellste diesbezügliche Änderung eines Jugendschutzgesetzes ist im April 2008 in Wien in Kraft getreten: Computer- und Konsolenspiele müssen in Wien nun einheitlich mit einem PEGI-Kennzeichen versehen sein. Bis Ende 2009 gilt alternativ auch die Kennzeichnung der deutschen USK.
Genaueres zu PEGI erfahren Sie auf der BuPP-Website unter PEGI sowie auf der Website von PEGI.
Genaueres zur USK erfahren Sie auf der BuPP-Website unter USK sowie auf der Website der USK.

