Charlie Brown
Das grosse Finale
Beschreibung:
„Charlie Brown - Das große Finale“ handelt vom Baseballspielen und davon, wie Charlie versucht Spieler/innen für seine Mannschaft zu begeistern. Dabei lernt man die Kniffe und Regeln des Baseballspiels, die man braucht, um zu gewinnen. Damit seine Freunde und Freundinnen ins Team kommen und mit ihm trainieren und spielen, hilft er ihnen kleine Aufgaben zu lösen. Nach dem Training tritt man dann im großen Baseballspiel gegen eine andere Mannschaft an. Das Spiel unterteilt sich also in zwei Bereiche. Einerseits einen Adventurepart mit Minispielen und auf der anderen Seite dem Baseballspiel.Begründung:
„Charlie Brown - Das große Finale“ ist, wie schon erwähnt, eine gute Mischung aus Adventure, Minispielen und Sportspiel, wobei vielfältige Fähigkeiten, wie zum Beispiel Reaktion, Geschicklichkeit, Melodien nachspielen und Logik gefordert und gefördert sowie die grundlegenden Baseballregeln vermittelt werden. Es sind drei Schwierigkeitsgrade einstellbar, wobei selbst der leichteste für die Zielgruppe der ab 8-Jährigen teilweise ziemlich herausfordernd sein dürfte. Das Spiel wird mit einer sehr guten Sprachausgabe dargeboten, wenn auch manche Erklärungen zu den Baseballregeln etwas kompliziert ausgefallen sind. Lesen ist eigentlich nur für die „Hilfedatei“ notwendig. Man kann es sowohl auf Englisch als auch auf Deutsch spielen. Die Welt stellt sich mit einer einfachen, aus der Serie bekannten, 2D-Grafik und den vertrauten Charakteren dar. Der Baseballteil bietet keine Sportsimulation, wie man sie von Sportspielen für Jugendliche und Erwachsene kennt, da Zufallselemente zugunsten der Einfachheit, eine große Rolle spielen. Insgesamt ist „Charlie Brown - Das große Finale“ ein ruhiges, gewaltfreies Spiel, welches für Kinder ab 8 Jahren empfohlen wird.Zurück
Nutzungsbedingungen
Der Text der Spiele-Beschreibung und -Begründung kann unter Angabe der Urheberschaft ("Quelle: Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen - BuPP.at") verwendet werden. Sinnerhaltende Kürzungen sind zulässig.





