Tatort London
Die mysteriösen Fälle von Sherlock u. Watson
Beschreibung:
Das Spiel ist ein Suchbildabenteuer in dem es darum geht, nachgestellte Fälle aus den Romanen von Sherlock Holmes zu lösen. Die 16 zu lösenden Fälle bieten jeweils mehrere Suchbilder sowie Minispiele, die vor allem Logik und Raumvorstellung fordern und fördern. Am Ende jedes Falls wird der Täter durch die Kombinationsgabe der Spielenden gestellt. Die Geschichte zwischen den Fällen wird durch Zwischensequenzen, die auf Englisch gesprochen und mit deutschen Untertiteln versehen sind, erzählt. Neben dem üblichen Einzelspielermodus bietet das Spiel auch einen Zweispielermodus. Im Einzelspielermodus hat man die Wahl, ob man mit oder ohne Zeitbegrenzung spielen möchte. Hilfen werden angeboten, falls man etwas nicht entdeckt. Durch wahlloses "Herumklicken" kommt man jedoch wegen empfindlicher Zeitstrafen nicht ans Ziel.Begründung:
Wer auf Suchbilder steht, wird mit diesem Wimmelbildspiel seine Freude haben! Neben gelungenen und vielzähligen Bildern werden dem Spielenden zur Abwechslung auch kurze, herausfordernde Minispiele und auflockernde Zwischensequenzen geboten. Die Minispiele können jedoch auch übersprungen werden, sodass man sich ganz auf das Suchen und das Lösen des Falles konzentrieren kann. Das Spiel eignet sich ausgezeichnet für Zwischendurch und bietet alles, was man von diesem Genre erhoffen kann. Einzig, dass die Verknüpfung zwischen der Story, den Suchbildern und den Minispielen eher schwach ist, könnte bemängelt werden. Neben Logik und Raumvorstellung werden bei Wimmelbildspielen natürlich vor allem optisches Differenzierungsvermögen sowie das Kurzzeitgedächtnis trainiert. Aufgrund der geforderten Konzentration und der englischen Sprache wird das Spiel ab 10 Jahren empfohlen.Zurück
Nutzungsbedingungen
Der Text der Spiele-Beschreibung und -Begründung kann unter Angabe der Urheberschaft ("Quelle: Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen - BuPP.at") verwendet werden. Sinnerhaltende Kürzungen sind zulässig.


